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Bestimmungen beim Erwerb von Immobilien in Malta durch Ausländer
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Maltas neue Niederlassungsbestim-mungen für vermögende Einzelpersonen ab 15. September 2011

Finanzminister Tonio Fenech orientierte heute die Presse über die neuen Bestimmungen zum Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen:

Der Mindestpreis für den Erwerb einer Immobilie für nicht in Malta ansässige Ausländer muss mindestens € 116.000 betragen und mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung € 400.000.

Kauf einer Ferienwohnung/Ferienhaus

Ausländer, die keinen Wohnsitz in Malta haben dürfen i.R. nicht mehr als eine Immobilie in Malta und Gozo besitzen. Der Mindestkaufpreis (indexiert) beträgt zur Zeit € 116.000. Für den Kauf benötigt man eine Bewilligung vom Finanzministerium

Kauf von Immobilien für Vermietung und/oder Investment

In speziell ausgewiesenen Gebieten, in denen mehr als eine Immobilie erworben werden kann, sind zur Zeit:

  • Fort Cambridge
  • Fort Chambray
  • Kempinski Residences
  • Metropolis
  • Portomaso
  • Ta' Monita
  • Tas-Sellum Residence
  • Tigne Point

Diese Immobilien können ohne Bewilligung vermietet werden.

Weiterführende und detailliertere Informationen über den Erwerb von Imobilien erhalten Sie auf der Webseite von unserem Finanz- und Steuerberater John Huber:
www.johnhubermalta.com/

Anmerkung betreffend Erwerb von Immobilien in der EU für Schweizer:
Wenn Schweizerinnen und Schweizer in einem EU-Staat ein Aufenthaltsrecht und dort ihren Hauptwohnsitz haben, steht ihnen beim Erwerb von Immobilien dieselben Rechte zu wie EU-Bürgern (sog. Inländerbehandlung).

Wenn Schweizerinnen und Schweizer ein Aufenthalts-recht in einem EU-Staat haben, dieser aber nicht ihr Hauptwohnsitz ist, stehen ihnen beim Kauf von Grundeigentum nur dann die gleichen Rechte wie EU-Bürgern zu, wenn die Immobilie der Berufsausübung dient. Für den Erwerb einer Zweit- oder Ferienwohnung benötigen sie vom jeweiligen EU-Staat eine Bewilligung.

Trennstrich Kauf/Miete einer Wohnung oder Haus als Wohn- & Steuersitz in Malta

Vermögende Einzelpersonen, welche von diesen neuen Bestimmungen profitieren können

  • EU Bürger (Ausnahme Maltesische Staatsangehörige)
  • Staatsangehörige  von Island, Norwegen und Fürstentum Liechtenstein
  • Staatsangehörige der Schweiz (für Schweizer Staatsangehörige gelten die gleichen Bedingungen wie für EU-Bürger)

Bedingungen für die Bewerber einer  Niederlassung (Permanent Residence).

  • Die Antragssteller müssen eine Immobilie auf den Maltesischen Inseln mit einem Wert von nicht weniger als € 400.000 kaufen oder eine Immobilie für nicht weniger als € 20.000 pro Jahr mieten, die Immobilie hat den Haupt-wohnsitz zu sein
  • Die Antragssteller müssen für sich und ihre Angehörigen eine private Kranken-versicherung  abgeschlossen haben
  • Der Antragsteller muss über genügende und regelmässige Einkünfte verfügen, welche ausreichen um sich und seinen Angehörigen den Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Die Höhe der zu zahlenden Steuern beträgt jährlich mindestens  € 20.000 zuzüglichje € 2.500 für jede weitere im Haushalt lebende Person.
  • Alle Anträge müssen von einem maltesischen professionellen Steuerberater dem Ministerium für Finanzen  eingereicht werden.
  • Als Einwohner  können Sie in Malta arbeiten oder ein eigenes Geschäft betreiben, die Steuern auf diesen Einkünften betragen 35%.

Weiterführende und detailliertere Informationen zur neuen Malta Permanent Resident Scheme erhalten Sie auf der Webseite von unserem Finanz- und Steuerberater John Huber:
www.johnhubermalta.com

oder direkt von seiner Kanzlei:
email: eMail
Telefon: +356 7949 7997

Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta

Malta hat auch für unseren Kundenkreis wichtigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:

  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz (in Ausarbeitung) *

* Die Schweiz und Malta unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Bern, 25.02.2011 - Die Schweiz und Malta haben heute in Rom ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA trägt zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei und enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.

 

externe Links
Personenfreizügigkeit Schweiz–EU - Erwerb von Immobilien in der EU
>> www.ch.ch
trennstrich
PDF-Publikationen über die Personenfreizügigkeit mit der EU
>> www.admin.ch
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Immobiliensuche
Immobiliensuche in Malta & Gozo
Finden Sie mit der Immobiliensuche von Lifestyle Properties Ihre passende Immobilie in Malta & Gozo
>> Immobiliensuche
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Adressen
Permit for the Purchase
of Property in Malta:

The Director
Capital Transfer Duty Division
46 Merchants Street
Valletta CMR 02
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